Alle entstehenden Kosten werden im Rahmen Ihres Krankenversicherungsschutzes übernommen. Auch die Praxisgebühr entfällt, weil die Screening-Mammographie Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ist. Die Anfahrtskosten müssen Sie selbst tragen, sie können leider nicht erstattet werden. Getragen wird das Programm gemeinsam von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen. Unser Ziel: Brustkrebs früh erkennen, um die Behandlungs- und Heilungschancen kontinuierlich zu steigern.